Referenzen

Wegen unserem Berufsgeheimnis können wir Ihnen nicht sagen, für welche Unternehmen wir tätig sind.

Wir sind uns aber sicher, dass die Unternehmen, für die wir tätig sind, uns gerne weiterempfehlen. Dass dies so ist, zeigt die Vergangenheit. In gleicher Weise erhalten wir sehr viele Weiterempfehlungen von Arbeitnehmern, die wir einmal erfolgreich vertreten haben. Dies zeigt die Tatsache, dass unser Name in Unternehmen, deren Arbeitnehmer wir in der Vergangenheit erfolgreich vertreten haben, im Kollegenkreis gerne weiter gegeben wird, sodass wir häufig ein dem Arbeitgeber schon bekannter anwaltlicher Ansprechpartner sind, wenn es wieder einmal darum geht, Arbeitnehmerinteressen wahrzunehmen.

Auch werden wir gerne von Kollegen, die im Arbeitsrecht nicht tätig oder nicht so versiert wie wir sind, weiterempfohlen. Rechtsschutzversicherungen empfehlen uns gerne an ihre Kunden weiter.