Honorar
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Unser Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Das Honorar ist für jeden Rechtsanwalt gleich, unabhängig davon, wie engagiert und erfolgreich Ihr Rechtsanwalt Ihre Interessen wahrnimmt. Unter Zugrundelegung eines individuell zu ermittelnden Gegenstandswertes werden die sich daraus ergebenden gesetzlichen Gebühren errechnet. Die gesetzlichen Gebühren sind bei Rechtsstreitigkeiten nicht verhandelbar, weil diese nicht unterschritten werden dürfen.
Honorarvereinbarungen
Außerhalb von Rechtsstreitigkeiten besteht die Möglichkeit, das Honorar individuell auszuhandeln. Es kann ein bestimmter Stundensatz oder aber auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar, das in bestimmten Konstellationen zulässig ist, zu vereinbaren.
Beratungsverträge
Mit einer Vielzahl von Unternehmen haben wir Beratungsverträge abgeschlossen, die die Unternehmen gegen Bezahlung einer monatlichen Pauschale berechtigen, Beratungsdienstleistungen entsprechend dem Anfall in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen dieser Verträge nehmen wir auch die Interessen von Unternehmen außergerichtlich wahr.
Beratungsverträge haben den Vorteil für Unternehmen, dass diese schnell und unkompliziert Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können, ohne sich jeweils Gedanken über entstehende Anwaltskosten machen müssen.
Beratung
Wenn es für Sie noch nicht um die Vertretung Ihrer Interessen nach außen hin, sondern lediglich darum geht, sich einmal individuell beraten zu lassen, wird diese Tätigkeit auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abgerechnet. Die Kosten einer entsprechenden Erstberatung belaufen sich auf bis zu € 190,00 zzgl. MwSt für Verbraucher.
Wenn Sie Fragen zum Honorar haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Wir erläutern Ihnen vor Mandatserteilung die entstehenden Gebühren, was wir als unsere Pflicht erachten. Schließlich sollen Sie vor Mandatserteilung wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können.

