Kanzlei

Kanzleiportrait

Wir haben erkannt, dass kein Rechtsanwalt alle Rechtsgebiete beherrschen kann und uns daher frühzeitig auf Arbeitsrecht spezialisiert. Hier vertreten wir die Interessen aller Arbeitnehmer in gleicher Weise engagiert, wie die Interessen von Führungskräften, Vorständen und Geschäftsführern oder Arbeitgebern jeglicher Betriebsgröße. Für uns steht der Mandant mit seinen individuellen Problemen im Mittelpunkt. Mit diesem Selbstverständnis stellen wir uns in gleicher Weise auf die Belange und Probleme leitender Angestellter sowie gewerblicher Arbeitnehmer ein. Letztendlich geht es immer um das Gleiche, nämlich die Sicherung Ihrer Existenz aus der Verwertung Ihrer Arbeitskraft.

Weil wir selbst über die Fähigkeit verfügen, unternehmerisch zu denken, nehmen wir in gleicher Weise engagiert die arbeitsrechtlichen Interessen von Unternehmen jeder Betriebsgröße wahr und können uns gut in die Belange und Interessen von Unternehmen hineinversetzen. Diese Fähigkeit ist Grundvoraussetzung für eine von strategischen Erwägungen geprägte Beratung und Vertretung von Unternehmensinteressen. Mit einer Vielzahl von Unternehmen jeglicher Größenordnung verbinden uns langjährige Mandatsverhältnisse. Häufig sind wir nicht nur Berater für das Unternehmen, sondern auch Berater für den Unternehmer.