Fragen & Antworten

Was muss ich zu einem Beratungsgespräch nach Erhalt einer Kündigung mitbringen?

Grundsätzlich müssen Sie nur die Kündigung sowie den Arbeitsvertrag mitbringen, weil für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage zunächst keine weiteren Unterlagen erforderlich sind.

Wie verhalte ich mich nach einer Kündigung?

Sie müssen sich nach Erhalt einer Kündigung, spätestens jedoch drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit persönlich arbeitsuchend melden, da Sie anderenfalls mit Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen müssen.

Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?

Grundsätzlich gibt es keinen Abfindungsanspruch nach einer Kündigung. Abfindungen werden im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern jedoch häufig ausgehandelt, um das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beenden zu können. Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist damit der Weg, eine Abfindung verhandeln zu können.