Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in der Darmstädter Innenstadt berate und vertrete ich gleichermaßen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Täglich fällt mir hierbei auf, wie wenig die Mehrheit der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis kennen und damit vorhandene Möglichkeiten, ihre Rechtspositionen effektiv durchzusetzen oder auszunutzen, nicht ergreifen.

Dies gilt gerade für nachstehende Themen und Problematiken:  

  • Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis,
  • verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigungen sowie fristlose Kündigungen,
  • besonderer Kündigungsschutz, z.B. besonderer Kündigungsschutz der Gemeindevertreter und Stadtverordneten in Hessen gem. § 35 a HGO, der Datenschutzbeauftragten, der in Elternzeit und Mutterschutz befindlichen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, der schwerbehinderten Menschen etc.,
  • Rechte und Pflichten während und nach Beendigung der in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, insbesondere im Hinblick auf Teilzeitbeschäftigungsansprüche,
  • Ansprüche nach dem AGG ( = Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), insbesondere  bei der Diskriminierung von Frauen hinsichtlich Vergütung und beruflichem Aufstieg,
  • Arbeitnehmer-, Geschäftsführer- und Vorstandshaftung,
  • Konkurrenzverbote während des Arbeitsverhältnisses und nachvertragliche Wettbewerbsverbote



Unter der Rubrik „Grundzüge des Arbeitsrecht“ finden Sie Ausführungen zu obigen und auch noch anderen ausgesuchten, täglich auftretenden arbeitsrechtlichen Problematiken und Fragen, wobei insbesondere auch die wirtschaftlichen Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beleuchtet werden.

Diese Ausführungen können jedoch nur allgemeiner Art sein und ersetzen keine auf den Einzelfall bezogene Beratung oder Interessenvertretung.

Für weitere, konkrete und einzelfallbezogene Rückfragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch, per email oder persönlich zur Verfügung und möchte abschließend auf meine Inhouse-Schulungsveranstaltungen für Arbeitgeber hinweisen, in denen ich das Arbeitsrecht praxisnah darstelle.